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Verfassungsklima?

Ein Kommentar von Dr. Wilfried Jacobi

Es ist geschafft! Egal was die Karlsruher Richter genau geschrieben haben: nun steht fest, daß das ‚Menschengemachte Klima’ zumindest nach Meinung der Medien und dem Jubel der ‚Umweltministerin’ Verfassungsrang hat.


Während Existenz und Wirkung der sog. ‚Klimagase’, besser der infrarot-aktiven Luftbestandteile, völlig unbestritten ist, muß ein nennenswerter Zusatzeffekt des menschlichen Einflusses durch Verbrennung fossilen Kohlenstoffes unter marginaler Erhöhung des in Spuren am Wärmehaushalt des Globus beteiligten Kohlendioxids bezweifelt werden. Der Zusatzeinfluß ist nach immer noch geltenden wissenschaftlichen Grundsätzen nicht beweisbar. Auch nicht durch die Bemühungen des IPCC (International Panel on Climate Change), das – wie erwiesen – auch vor Fälschungen (‚Korrekturen’ von Daten) nicht zurückschreckt, um die ideologisch erwünschte Botschaft vom menschengemachten Klima zu ‚beweisen’. Dagegen werden die Zweifel daran durch eine Fülle von Beobachtungen der Wissenschaften als berechtigt gestützt.


Womit wir beim Einzug der Ideologie in die Welt des Verfassungsgerichtes wären. Auch hier ist ein Zweifel angebracht. Ob es nämlich den Hütern der Verfassung guttut, von Parteipolitikern bestimmt oder gar aus ihren Reihen rekrutiert zu werden.


Wer Geschichte auch vor 1933 wahrnimmt, denkt an den Versuch der Kirche (12. April 1633), die Geozentrik gegen die Galilei’sche (bzw. kopernikanische) neue Wahrheit von der Heliozentrik als Dogma weiter zu verfestigen. Die Geschichte lehrt hier aber
- es kann länger dauern, bis sich die Wahrheit durchsetzt,
- die Wahrheit kann von den Mächtigen nicht dauerhaft unterdrückt werden,
- die Wahrheit ist nicht von (‚demokratischen’) Mehrheiten abhängig,
- die Verkünder der Wahrheit (Galilei) können nur zeitweilig mundtot gemacht werden.


Nicht ohne Grund ruft die AfD auf zu ‚Mut zur Wahrheit’

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